Über die Prüfung
Im Jahr 2017 wurden eine vollkeramische Versorgung der Oberfrontzähne und eine Brückenteilung gefordert. Damit mussten diesmal alle Brückenarbeiten aus Zirkonoxid hergestellt werden. Eine Vollverblendung bis einschließlich Zahn 26 war vorgeschrieben. Das Einzelzahnimplantat mit Vollkeramikkrone war obligatorisch. Eine besondere Herausforderung bei der Brückenarbeit war das Abdecken des Stiftaufbaues bei Zahn 21.
Bei der kombinierten Arbeit sollten Implantate an Position 13 und 16 mit einem individuellen Steg verbunden werden. Im bzw. am Steg sollte ein zusätzliches Verankerungselement angebracht werden. Es war freigestellt, ob man ein individuelles herstellt oder ein konfektioniertes verarbeitet. Die meisten Prüflinge hatten sich für einen individuellen Riegel entschieden. Am Zahn 23 sollte ein individuelles Verankerungselement gestaltet werden. Die fehlenden Zähne des Oberkiefers wurden durch eine Modellgussprothese ersetzt.
Die Ober- und Unterkieferprothesen der Totalprothese sollten unter Berücksichtigung einer individuellen, altersgerechten Ästhetik hergestellt werden.
Als Kfo-Gerät wurde ein Bionator gefordert.