Meistervorbereitungslehrgänge Teil I & II

Die Zahntechniker-Meisterschule-Berlin ist eine Einrichtung des Bildungs- und Technologiezentrum (BTZ) der Handwerkskammer Berlin. Das BTZ bietet Lehrgänge für die Teile I – IV der Meisterprüfung an.

Der Unterricht wird zum größten Teil von 4 sehr erfahrenen festangestellten Zahntechnikermeister*innen durchgeführt. Für spezielle Themen, wie z.B. Arbeitsschutz (Unternehmermodell), MDR, digitale Implantatplanung, ergänzen externe Spezialist*innen das Unterrichtsangebot.

Die Lehrgangsinhalte wurden lernfeldbezogen im 15 Module gegliedert.

Kosten

Informationen zu den Lehrgangsgebühren finden Sie unter bildung4u des BTZ.

Werkzeuge und Materialien für die praktischen Arbeiten müssen von den Teilnehmenden selbst beschafft werden. Dadurch entstehen weitere Kosten. Müssen alle Werkzeuge und Materialien neu beschafft werden, sollte man mindestens 3.500 EUR einplanen. Falls Sie Beschaffungen vor Lehrgangsbeginn einplanen, nehmen Sie Kontakt mit der Meisterschule auf, um sich beraten zu lassen.  Dazu kommen dann noch die Prüfungsgebühren.

Lehrgangsinhalte Teil I

Die Lehrgangsinhalte sind auf den Erfahrungslevel der Kursteilnehmenden angepasst.  Viele Zahntechniker*innen haben sich in den Betrieben spezialisiert, sodass in anderen zahntechnischen Arbeitsbereichen die Erfahrung fehlt.

Deshalb sind die anfänglichen Ausbildungsmodule so angepasst, dass zu Beginn zahntechnische Basics vermittelt werden. Am Anfang steht das Modul Form und Funktion, bei dem noch mal das Erkennen und das Umsetzen von Zahnformen und entsprechende Okklusionskonzepte vermittelt und vertieft werden.
Im ersten Kombimodul wird zuerst eine Fräsübung und die Anfertigung von Sekundärteilen geübt, bevor die eigentliche Kombiarbeit angefertigt wird.

Die Module zur

  • Brücke
  • Kombiarbeit
  • Totalprothese
  • Kieferorthopädie

 

werden jeweils zweimal angeboten. Im ersten Modul mit reduziertem Schwierigkeitsgrad, im zweiten Modul entspricht der Umfang und der Schwierigkeitsgrad den Prüfungsanforderungen.

Die Ausführung der Übungsarbeiten kann jeder Kursteilnehmende an seinen Erfahrungsstand anpassen. Wer z.B. sehr viel Erfahrung mit individuellen Schichttechniken hat, kann seine Verblendung entsprechend gestalten. Weniger Erfahrene schichten vielleicht nur mit 4 Massen und kommen auch zum Ziel.

Die Übungsarbeiten werden zum Modulende besprochen, sodass sich die Teilnehmenden ihr persönliches Feedback abholen können.

Lehrgangsinhalte Teil II

Die theoretischen Unterrichtsinhalte entsprechen, wenn möglich, der praktischen Modularbeit (lernfeldbezogen). So stehen z.B. im Modul 2 – Kombi, Einbettmassen, Verbindungselemente und Fügetechniken auf dem Lehrplan.

Auf die Prüfung Teil II mit den drei Handlungsfeldern werden die Teilnehmenden durch Unterrichte in folgenden Fächern vorbereitet:

  • Konzeption, Gestaltung und Fertigungstechnik
    Anatomie, Prothetik, Werkstoffkunde, Kieferorthopädie
  • Auftragsabwicklung
    Auftragsplanung
    Rechtliche Bestimmungen
    Kundenkommunikation
    Abrechnung
    MDR
  • Betriebsorganisation
    Laboreinrichtung
    Gerätekunde
    Arbeitssicherheit
    Logistik

 

Dabei ist der Inhalt der Unterrichtsfächer oft themenübergreifend. So wird z.B. in der Prothetik ein Bezug zur Kundenkommunikation, Abrechnung oder Arbeitsschutz hergestellt.

Vollzeitlehrgang zum Teil I & II

Der Vollzeitlehrgang startet Ende August / Anfang September, wobei der Unterricht montags bis freitags stattfindet. Unterrichtsfreie Tage sind Ende Dezember und zu den klassischen Brückentagen, wie etwa Himmelfahrt, vorgesehen.  Der Lehrgang endet im April.

Die theoretische Prüfung im Teil II findet während der Endphase des Lehrgangs statt.

Nach den Bestimmungen zum Aufstiegsbafög werden nur Kurstage gefördert, in denen aktive Wissensvermittlung stattfindet. Prüfungen und Prüfungsvorbereitungsphasen werden bis 10 %, maximal 50 Unterrichtsstunden gefördert.

Deshalb ist die Prüfungsvorbereitungsphase zum Teil I aus dem Meisterlehrgang ausgegliedert worden und kann zu günstigen Konditionen separat gebucht werden. Die Lehrgangsgebühren der Prüfungsvorbereitungsphase werden nicht gefördert. Teilnehmende, die Unterhaltsbafög beziehen, wird der Unterhaltsbeitrag bis zu drei Monaten nach Ende des Lehrgangs gewährt.

Daraus ergibt sich folgender Zeitplan:
(Der Zeitplan stellt keine definitiven Termine dar und dient nur der schematischen Übersicht. Die Termine sind insbesondere von den Sommerferien abhängig)

MVL-VZ-Zeitstrahl
Bild: FGZM

Teilzeitlehrgang zum Teil I & II

Der Teilzeitlehrgang startet Mitte Oktober, wobei der Unterricht in der Regel freitags und samstags stattfindet. Unterrichtsfreie Tage sind Ende Dezember und zu den klassischen Brückentagen, wie etwa Himmelfahrt, sowie in Teilen der Sommerferien vorgesehen.  Der Lehrgang endet im April des übernächsten Jahres. Einige wenige Unterrichtstermine, die Prüfungsvorbereitungsphase und die Prüfungen finden auch an anderen Wochentagen statt.

Die theoretische Prüfung im Teil II findet während der Endphase des Lehrgangs statt.

Nach den Bestimmungen zum Aufstiegsbafög werden nur Kurstage gefördert, in denen aktive Wissensvermittlung stattfindet. Prüfungen und Prüfungsvorbereitungsphasen werden bis 10 %, maximal 50 Unterrichtsstunden gefördert.

Deshalb ist die Prüfungsvorbereitungsphase zum Teil I aus dem Meisterlehrgang ausgegliedert worden und kann zu günstigen Konditionen separat gebucht werden. Die Lehrgangsgebühren der Prüfungsvorbereitungsphase werden nicht gefördert.

Daraus ergibt sich folgender Zeitplan:
(Der Zeitplan stellt keine definitiven Termine dar und dient nur der schematischen Übersicht. Die Termine sind insbesondere von den Sommerferien abhängig)

MVL-TZ-Zeitstrahl
Bild: FGZM