Über die Prüfung
Bei der Brückenarbeit waren im Prüfungsjahr 2015 eine Brücke von 11-26 mit individuellem Brückenteilungsgeschiebe und ein Einzelzahnimplantat mit Vollkeramikkrone auf 12 gefordert. Zahn 11, 21, 23 waren beschliffen und auf Position 26 war ein Implantat inseriert. Zusätzlich wurde eine Michiganschiene angefertigt.
Bei der kombinierten Arbeit waren 17, 13, 23, 26 präparierte Stümpfe, der Restzahnbestand 14-15 war unbeschliffen, die restlichen Zähne, die fehlten, sollten ersetzt werden. Die Besonderheit dieses Jahr war, die geforderte Primärverblockung von 23 mit 26. Es waren mindestens vier feinmechanische Verankerungselemente, davon mindestens ein Riegel, und ein Modellgussverbinder gefordert. Dadurch, dass 17 in der Arbeit integriert werden musste, haben sind alle Meisterschüler für eine skelettierte Platte entschieden. Eine Cover-Denture-Lösung war nicht erlaubt.
Die Modelle der Totalprothesen mussten wie immer mithilfe des Bissschlüssels während der Prüfung in den Artikulator eingesetzt werden. Es war eine ästhetische, individuelle Frontzahnaufstellung mit individuell eingefärbter Gingiva gefordert.
Als Kfo-Gerät war eine Y-Dehnplatte mit Labialbogen, mit rückläufiger Retentionsführung, zwei offene Protrusionsfedern an 11 und 21, zwei Dreiecksklammern, zwei Adamsklammern und laterale Aufbisse zur Okklusionsentkopplung gefordert.