Meister-Bafög / Aufstiegs-Bafög

Die Meisterausbildung wird über das von Bund und Ländern gemeinsam finanzierte Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) gefördert.
Zum 1. August 2016, mit Inkrafttreten der dritten Novelle des AFBG (3. AFBGÄndG), wird aus dem „Meister-BAföG“ das neue „Aufstiegs-BAföG“.
Es werden 3 Fördermöglichkeiten unterschieden, die miteinander kombiniert werden können.
Unterhaltsbeitrag
Förderung der Kosten zum Lebensunterhalt.
Es werden nur Vollzeitmaßnahmen gefördert. Der Unterhaltsbeitrag ist einkommens- und vermögensabhängig. Die Förderung besteht aus einem Darlehensanteil und einem Zuschuss.
Wenn die Meisterprüfung bestanden wird, werden 40 % des Darlehens erlassen. Das Darlehen ist während der Fortbildung + zwei Jahre danach zins- und tilgungsfrei.
Förderbeispiele zum Unterhaltsbeitrag:
768 €/monatl. für Alleinstehende (333 € Zuschuss/435 € Darlehen)
1.473 €/monatl. für Verheiratete mit zwei Kindern (709 € Zuschuss/764 € Darlehen)
Maßnahmebeitrag
Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren.
Es werden Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen gefördert. Der Förderhöchstbetrag beträgt 15.000 €. Die Förderung besteht aus einem Darlehensanteil und einem Zuschuss von 40 %. Wenn die Meisterprüfung bestanden wird, werden 40 % des Darlehens erlassen. Das Darlehen ist während der Fortbildung + zwei Jahre danach zins- und tilgungsfrei.
Ein Beispiel:
Von 10.000 € Lehrgangs- und Prüfungsgebühren werden 4.000 € als Zuschuss gefördert und 6.000 € bleiben als Darlehensschulden stehen. Nach der bestandenen Prüfung werden 2.400 € der Darlehensschulden erlassen. Der Meisterschüler muss nach 2 Jahren nur noch 3.600 € zurückzahlen.
Meisterstück
Förderung der Materialkosten für das Meisterprüfungsprojekt.
Die Kosten für das Meisterstück werden zur Hälfte gefördert. Der Förderhöchstbetrag beträgt 2.000 €. Die Förderung besteht aus einem Darlehensanteil und einem Zuschuss von 40 %. Zum Nachweis der Materialkosten müssen Belege eingereicht werden. Das Darlehen ist zwei Jahre zins- und tilgungsfrei.
Ein Beispiel:
Die Materialkosten des Meisterstückes betragen 4.500 €. Belege wurden eingereicht.
Von 4.500 € Materialkosten werden 2.000 € gefördert. 800 € werden als Zuschuss gezahlt und 1.200 € bleiben als Darlehensschulden stehen. Nach der bestandenen Prüfung werden 480 € der Darlehensschulden erlassen. Der Meisterschüler muss nach 2 Jahren 720 € zurückzahlen.
Was man noch wissen sollte:
Beim Meister-Bafög muss die Förderdauer eingehalten werden.
Die geförderten Maßnahmen müssen innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens (maximaler Zeitrahmen) absolviert werden. Dieser maximale Zeitrahmen beträgt bei Vollzeitmaßnahmen 36 Monate, bei Teilzeitmaßnahmen 48 Monate.
Infos zum Meister-Bafög / Aufstiegs-Bafög findet man…
unter www.meister-bafoeg.info
und beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung:
Zuständig für Teilnehmer/-innen aus den Berliner Bezirken Charlottenburg-Wilmersdorf, Friedrichshain-Kreuzberg, Mitte, Reinickendorf, Spandau, Tempelhof-Schöneberg und Steglitz-Zehlendorf ist das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf.
Zuständig für Teilnehmer/-innen aus den Berliner Bezirken Lichtenberg, Marzahn-Hellersdorf, Neukölln, Pankow und Treptow-Köpenick ist das Bezirksamt Lichtenberg.
Die Teilnehmer/innen mit Wohnsitz in Brandenburg oder anderen Bundesländern finden auf dieser Internetseite das für ihren Landkreis zuständige Amt für Ausbildungsförderung.